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Datenschutz
Persönliche Daten, die Sie uns über diese Website zukommen lassen, etwa durch Infoanfragen oder Bestellungen, werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Mit dem Absenden dieser Angaben erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes in unserer EDV erfasst werden.
Ihre Daten werden ausschliesslich zu dem Zweck verwendet, zu dem sie erhoben wurden. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Einzelverkäufe von
Leister Technologies AG, CH-6056 Kägiswil, Schweiz


1. Geltung
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ("AGLB") gelten, soweit nichts anderes
schriftlich vereinbart ist, für alle Verkäufe und Lieferungen der Firma Leister Technologies AG, 6056
Kägiswil/OW, Schweiz ("LTAG") oder seinen Tochtergesellschaften. LTAG ist nicht an Geschäfts- und
Lieferbedingungen des Käufers gebunden oder an sonstige Dokumente des Käufers, die diese AGLB ersetzen
oder abändern.

1.2 Für natürliche und juristische Personen, die für LTAG als Vertriebspartner tätig sind, gelten zusätzlich die
nachstehenden Bestimmungen und alle Verweise auf einen "Käufer" beziehen sich auf den jeweiligen
Vertriebspartner. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertriebsvertrag und diesen AGLB gehen die
Bestimmungen des Vertriebsvertrags vor.


2. Bestellungsannahme
2.1 Der Käufer bestellt die Produkte mit einer verbindlichen Bestellung und verwendet dabei die gültige LTAG
Artikel-Nummer. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Bestellungseingangs.

2.2 Alle Bestellungen enthalten folgende Informationen:
- Artikel Nr. des Produkts;
- Menge;
- Destination (LTAGs Herstellungsort oder LTAGs europäischer Verschiffungshafen) und spezielle
Versandinstruktionen (sofern anwendbar);
- beantragter Versandzeitpunkt, i.d.R. innerhalb der nachfolgenden sechs (6) Monate, in
Übereinstimmung mit den minimalen Vorlaufzeiten für die entsprechenden Produkte nach Angabe von
LTAG;
- Rechnungsadresse;
- Nettopreis der bestellten Produkte.

2.3 Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch LTAG als angenommen.

2.4 LTAG wird geschäftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um den Käufer innert fünfzehn (15) Tagen
nach Bestellungseingang über die Annahme oder Rückweisung einer Bestellung zu informieren. Der Käufer ist
dafür zuständig, die erforderlichen Importlizenzen und Genehmigungen für die Einfuhr der Produkte zu erwirken.

2.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, eine Bestellung nachträglich zu widerrufen, zu sistieren oder zu reduzieren,
ausgenommen mit LTAGs schriftlicher Zustimmung und unter Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von 15%
vom Bestellwert.


3. Beschreibung der Produkte
3.1 Die Angaben in den Offerten, Prospekten, Zeichnungen, Fotos etc. basieren auf den im Zeitpunkt der Offerte
gültigen Spezifikationen. Sie dienen nur der näheren Orientierung und gelten nicht als zugesicherte
Eigenschaften. Der Käufer benutzt diese Daten und Angaben auf eigene Gefahr.

3.2 Die Betriebsanleitungen von LTAG und die Warnvorschriften sowie alle dazugehörigen Ergänzungen müssen
vom Käufer umgehend an seine Kunden weitergeleitet werden.

3.3 Änderungen in Konstruktion und Ausführung, welche die Funktionsfähigkeit und den vom Käufer bei
Vertragsabschluss vorgesehenen Einsatz nicht beeinträchtigen, bleiben bis zum Zeitpunkt der Lieferung
vorbehalten. Sie berechtigen nicht zu Beanstandung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

3.4 Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen für Offerten, Anlagen, Geräte, Maschinen und Zubehör bleiben
Eigentum von LTAG. Sie dürfen nicht zur Selbstherstellung der vorbezeichneten Objekte benutzt werden. Die
gelieferten Objekte selbst dürfen auch nicht zur Herstellung von Werksstattzeichnungen bzw. zur
Selbstherstellung benutzt werden.


4. Preise
4.1 Die Preise verstehen sich gemäss schriftlichem Angebot DAP Bestimmungsort (wie auf der
Auftragsbestätigung vermerkt). Die Preise verstehen sich exklusiv Zollabwicklung und Zollgebühren.

4.2 LTAG behält sich Preisänderungen vor, falls sich zwischen dem Datum der Bestellung und dem Zeitpunkt der
Lieferung Zolltarife, Transport- oder Versicherungskosten, Wechselkurse, Einfuhr- und Umsatzsteuern erhöhen
oder neue, von LTAG nicht zu verantwortende Steuern und Gebühren eingeführt werden sowie
Produkteverbesserungen erfolgt sind.


5. Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Preise sind in CHF zu bezahlen. Der Kaufpreis ist gemäss Auftragsbestätigung von LTAG ohne jeden
Abzug und ohne das Recht zur Verrechnung mit Gegenforderungen fällig. Das Nichteinhalten der Zahlungsfrist
bewirkt Verzug des Käufers, ohne dass eine Mahnung seitens LTAG nötig wäre.

5.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers schuldet dieser vom Zeitpunkt der Fälligkeit einen Verzugszins in der Höhe
von Libor (ermittelt durch die Schweizerische Nationalbank) plus 5 % auf den ausstehenden Betrag sowie einen
Bearbeitungsaufwand von 3 %. Dadurch wird das Recht von LTAG, Ersatz für einen allfälligen weiteren
Verzugsschaden geltend zu machen, nicht beeinträchtigt.

5.3 Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung oder allfällige Gewährleistungsansprüche des Käufers
gegenüber LTAG berechtigen nicht zum Aufschub bzw. Rückbehalt fälliger Zahlungen.
5.4 Bei Annahmeverzug des Käufers wird der Gesamt- bzw. Restkaufpreis mit sofortiger Wirkung fällig zur
Zahlung.

5.5 Die Verrechnung durch den Käufer mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenforderung ist von LTAG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

5.6 Wenn ein Käufer mit seinen Zahlungen im Verzug ist, kann LTAG die weitere Belieferung von der Stellung
einer Bankgarantie, eines L/C oder eines ähnlichen Sicherungsinstruments abhängig machen. Eine Auslieferung
der Bestellung erfolgt erst, nachdem diese Sicherheit gültig geleistet wurde.


6. Lieferung und Lieferbedingungen
6.1 Die in der Auftragsbestätigung von LTAG angegebene Lieferfrist ab Werk gilt nur als ungefähr vereinbart, es
sei denn, ein verbindlicher Liefertermin sei als solcher ausdrücklich gekennzeichnet.

6.2 Eine allfällige Überschreitung der Liefertermine berechtigt den Käufer nicht zur Annahmeverweigerung, zum
Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Forderung von Schadenersatz.

6.3 Teillieferungen und deren gesonderte Rechnungsstellung durch LTAG sind zulässig.


7. Gefahrtragung
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware am Bestimmungsort gemäss Auftragsbestätigung
angekommen ist.


8. Eigentumsvorbehalt
Alle von LTAG an den Käufer gelieferten Geräte, Produkte, Waren etc. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum von LTAG. Der Käufer ermächtigt hiermit LTAG, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Käufers im
zuständigen Register eintragen zu lassen.


9. Export
Der Export der Produkte in andere Mitgliederstaaten der EU oder in Länder ausserhalb der EU bedarf der
schriftlichen Zustimmung von LTAG, um sicher zu gewährleisten, dass die Produkte den Exportbestimmungen
und den im Exportland gültigen technischen Bestimmungen genügen.


10. Gewährleistung
10.1 LTAG leistet hiermit die Gewähr, dass die Produkte, die unter diesem Vertrag geliefert werden, frei von
Material- und Fabrikationsfehlern sind.

10.2 Der Garantieanspruch für Produkte beträgt ein (1) Jahr ab dem Original-Kaufdatum. Heizelemente sind von
dieser Garantie ausgeschlossen. Der Garantieanspruch ist nur gültig, wenn der Käufer einen angemessenen
schriftlichen Beweis des Original-Kaufdatums vorweisen kann.

10.3 Der Gewährleistungsanspruch ist nichtig, wenn: Fehler im Material oder in der Verarbeitung durch
unsachgemässe Reparaturen oder Veränderungen, welche von anderen ausgeführt oder ausgeübt wurden; oder
ein unerlaubter Gebrauch von nicht-konformen Teilen vorliegen; der Schaden durch normalen Verbrauch, durch
Missbrauch (einschliesslich der Überlastung der Produkte über ihre Kapazität hinaus), wegen falschem Unterhalt,
durch Vernachlässigung oder durch Unfall entstanden ist; oder der Schaden wegen dem Gebrauch von
Produkten nach teilweisem Ausfall oder wegen dem Gebrauch von unpassendem Zubehör entstanden ist.

10.4 Sollte während der einjährigen Garantie das Gerät einen Fehler im Material oder in der Verarbeitung
aufzeigen, wird dieser Fehler repariert, wenn das komplette Produkt an eine von LTAG autorisierte Servicestelle
fracht- und zollfrei zurückgeschickt wird. Ausser „geliefert verzollt (DDP Bestimmungsort)“ werden keine Kosten,
welche durch die Garantie gedeckt sind, für die Reparatur verlangt.

10.5 Das Vorstehende ist die einzige Gewährleistung jeglicher Art, sowohl ausdrücklich festgehalten wie auch
stillschweigend angenommen, einschliesslich aber nicht beschränkt auf die besagte Mängelgewährleistung und
Zusicherung der erforderlichen Gebrauchstauglichkeit, welche von LTAG für diese Produkte gewährt wird. Keine
mündlichen oder schriftlichen Informationen oder Ratschläge von LTAG gewähren eine Gewährleistung oder
verlängern den Bereich dieser Gewährleistung.

10.6 Weder LTAG noch sonst jemand, der in die Entwicklung, Produktion oder in den Versand der Produkte
involviert ist, kann für direkte oder indirekte, unmittelbare oder mittelbare, daraus folgende oder zufällige Schäden
(einschliesslich Schäden aus entgangenen Einnahmen und Gewinnen, Geschäftsunterbruch, Verlust von
Geschäftsinformationen und Ähnliches), welche durch den Gebrauch oder durch die Unfähigkeit des Gebrauchs
solcher Produkte entstehen, verantwortlich gemacht werden.


11. Rechte
Alle Rechte an den Produkten, insbesondere Markenrechte und Urheberrechte, sowie Veröffentlichungs-,
Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte verbleiben im Eigentum von LTAG und werden durch
den vorliegenden Vertrag nicht berührt. Die Produkte werden unter der weltweit registrierten und geschützten
Wort- und Bildmarke “Leister“ vertrieben. Dem Käufer entstehen dadurch keinerlei Rechte an der Marke. Die
Rechte an der Marke, insbesondere Markenrechte und Copyrights, wie Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-,
Bearbeitungs- und Verwertungsrechte verbleiben vollumfänglich bei LTAG und werden durch den vorliegenden
Vertrag nicht berührt. Jegliche Veränderung der Marke ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere dürfen unter
anderem keine Logos und Typenschilder an den Geräten und den Verpackungen sowie an den sonstigen
Dokumentationen oder Produkten von LTAG weder entfernt, überklebt oder sonst wie verändert werden. Es
werden ausschliesslich die Vorlagen und Logos von LTAG verwendet.


12. Haftung
Die Haftung und Gewährleistung von LTAG richtet sich ausschliesslich nach den in den vorstehenden
Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. In allen Fällen ist LTAG's Haftung auf den Kaufpreis der jeweiligen
Produkte beschränkt. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Schadenersatzansprüche des Käufers gegen
LTAG, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten, für Verlust und Transportschäden, aus positiver Vertragsverletzung, für Mängelfolgeschäden
(soweit nicht von vertraglichen Zusicherungen erfasst), aus Regressansprüchen des Käufers aus Produkthaftung,
aus Ansprüchen des Käufers für Sachschäden im gewerblichen Bereich infolge fehlerhafter Produkte etc., sind
ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden beruhe auf rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit von
LTAG.


13. Änderungen der AGLB
Änderungen dieser AGLB sowie abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.


14. Vorrang der deutschen Fassung
Die AGLB von LTAG werden in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Im Falle von Widersprüchen
zwischen diesen beiden Versionen geht die deutsche Fassung der AGLB vor.


15. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen zwischen LTAG und dem Käufer unterstehen schweizerischem Recht. Die Anwendung
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (Wiener Konvention) wird
hiermit ausgeschlossen.


16. Gerichtsstand und Erfüllungsort
16.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen und Streitigkeiten aus dem Lieferungsund
Leistungsverhältnis zwischen LTAG und des Käufers ist in CH-6060 Sarnen, Kanton Obwalden, Schweiz.
Der Käufer verzichtet hiermit ausdrücklich auf seinen ordentlichen Gerichtsstand.

16.2 Erfüllungsort für die Ausführung der Lieferungen und für die Zahlung ist CH-6056 Kägiswil, Kanton
Obwalden, Schweiz.


CH-6056 Kägiswil, 28.11.2011